Betriebsrat mitarbeiterbefragung
Mitarbeiterbefragung was ist zu beachten
Eventuelle Datenschutz-Mängel, die durch eine Befragung über ein EDV-System entstehen könnten, sollten Sie unbedingt verhindern. Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Informationsrecht, welches besagt, dass er Auskunft über Ergebnisse einer Mitarbeiter:innen-Befragung fordern und auch Einsicht in resultierende Auswertungen nehmen.Mitarbeiterbefragung betriebsrat vorlage Der Betriebsrat kann bei betrieblichen Regelungen des Gesundheitsschutzes mitbestimmen, vorausgesetzt, es gibt für solche betrieblichen Regelungen einen Regelungsspielraum, der durch Gesetze oder Unfallverhütungsvorschriften eröffnet wird. Aus Betriebsrätesicht sind hier gesetzliche Generalklauseln spannend, wie z.B. die sehr allgemein gehaltene Verpflichtung.
Mitarbeiterbefragung was ist erlaubt Steht der Betriebsrat gemeinsam mit der Unternehmensleitung hinter der Befragung, steigert dies die Akzeptanz der Mitarbeiterbefragung bei den Arbeitnehmern deutlich. Unserer Erfahrung nach ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure in einer Projektgruppe, deren Aufgabe die kooperative Planung der Mitarbeiterbefragung ist, sehr förderlich.
360-grad-feedback mitbestimmung betriebsrat Eine anonyme Mitarbeiterbefragung ist grundsätzlich nicht mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat hat aber ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung eines neuen elektronischen Systems zur Mitarbeiterbefragung. Hintergrund ist, dass – im Gegensatz zu Rogator – nicht bei jedem Tool die Daten ausreichend anonymisiert werden. Spätere.