Gesetzliche aufbewahrungsfristen für dokumente


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Die Aufbewahrungsfrist für den Jahresabschluss für das Jahr beginnt mit Ablauf des Jahres und endet mit dem Ablauf des Jahres , also am Dezember um 24 Uhr. Die Aufbewahrungsfristen können sich unter bestimmten Umständen auch verlängern.
Aufbewahrungsfrist 30 jahre gesetz Für steuerrelevante Geschäftsunterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von 6 oder sogar 10 Jahren. Die jeweiligen Fristen sind in der Abgabenordnung festgelegt: Eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt nach § Abs. 3 AO i. V. m. § Abs. 1 Nr. 1, 4, 4a AO für folgende Dokumente.
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Was muss 20 jahre aufbewahrt werden Für Privatpersonen gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für ihre Dokumente. Einige sollten ein Leben lang aufbewahrt werden, andere wiederum lediglich zwei bis drei Jahre. Aufbewahrungsfrist.



Aufbewahrungsfristen privat tabelle pdf Normaler Weise müssen Geschäftsunterlagen sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden. In Ausnahmefällen können es allerdings 30 Jahre oder mehr sein. Und neben den im Handelsgesetzbuch sowie in § Abgabenordnung steuerrechtlich definierten Regelungen, gibt es weitere branchen- und anwendungsspezifische Vorschriften, die Sie bitte beachten.

Aufbewahrungsfristen tabelle pdf Die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen für Personalakten sind vereinfacht gesagt: 10 Jahre für alles mit Buchungsbelegen 6 Jahre für alles, das sonst steuerlich relevant ist 3 Jahre für.


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Gesetzliche aufbewahrungsfristen tabelle Die Aufbewahrungsfristen bilden eine neue legitime Zweckbindung. Somit dürfen die ursprünglich verarbeiteten personenbezogen Daten weiterverarbeitet (explizit gespeichert bzw. aufbewahrt) werden, um diese nach Ablauf der Frist entsprechend zu vernichten. Die Datenvernichtung richtet sich nach dem Schutzbedarf der zu vernichtenden Daten.



Aufbewahrungsfristen übersicht Gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Generell unterliegen bei Gewerbetreibenden nach § und § HGB HGB kaufmännische Dokumente den Aufbewahrungsfristen. Man unterscheidet dabei zwischen zwei Zeiträumen, der Sechs- und Zehn-Jahres-Frist. Daneben ist die Aufbewahrungspflicht im Bereich des Steuerrechts in der Abgabenordnung (AO) geregelt.

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