Wohnung zur vermietung anmelden
Ferienwohnung anmelden gemeinde Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Mieter seinen Wohnsitz anmelden. Damit er diesen nicht einfach vortäuschen kann, verpflichtet das Bundesmeldegesetz den Vermieter, dem Mieter den neuen Wohnsitz zu bestätigen. Der Mieter muss diese Bescheinigung des Vermieters bei der Ummeldung der Gemeinde oder Stadt vorlegen.
Vermietung wohnung privat Mieter müssen sich nach Einzug unverzüglich bei der Meldebehörde anmelden. Zieht ein Mieter in eine neue Wohnung, ist dieser verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der örtlichen Meldebehörde anzumelden. Dazu verlangt die Behörde einen Personalausweis sowie eine Bestätigung des Wohnungsgebers.
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